Von Campenhausen für Kirchenstatus muslimischer Organisationen
Der Kirchenrechtler Axel Freiherr von Campenhausen hat die muslimischen Gemeinschaften in Deutschland aufgefordert, genau wie die Kirchen ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Bisher seien derartige Versuche fehlgeschlagen, weil es die Muslime stets versäumt hätten, sich zu organisieren, sagte er im Deutschlandradio Kultur.
Campenhausen wörtlich: "Ihnen muss klar gemacht werden, dass sie sich zusammenschließen müssen in Vereinen und Landesverbänden. Dann können sie wirksam und glaubwürdig sagen, für wen sie sprechen.
Nach Auskunft des Kirchenrechtlers erlaube das Bundesverfassungsgericht nicht, dass eine Religionsgemeinschaft den Kirchen gleichgestellt werde, wenn nicht klar sei, welche Mitglieder sie vertrete. Daher sollten sich Muslime in ihren Moscheen registrieren lassen.
Erst dann könnten sie alle Rechte in Anspruch nehmen, die die anderen Religionen in Deutschland bereits hätten. Als Beispiel nannte von Campenhausen den muslimischen Religionsunterricht an deutschen Schulen: "Dann bildet der Staat muslimische Religionslehrer aus, die qualifiziert sind, an einer staatlichen Schule Religionsunterricht zu geben."
Nach Auskunft des Kirchenrechtlers erlaube das Bundesverfassungsgericht nicht, dass eine Religionsgemeinschaft den Kirchen gleichgestellt werde, wenn nicht klar sei, welche Mitglieder sie vertrete. Daher sollten sich Muslime in ihren Moscheen registrieren lassen.
Erst dann könnten sie alle Rechte in Anspruch nehmen, die die anderen Religionen in Deutschland bereits hätten. Als Beispiel nannte von Campenhausen den muslimischen Religionsunterricht an deutschen Schulen: "Dann bildet der Staat muslimische Religionslehrer aus, die qualifiziert sind, an einer staatlichen Schule Religionsunterricht zu geben."