"Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben eine Zeit der Gegensätze. Während sich das öffentliche Leben weltweit verlangsamt, ja, fast stillsteht, verläuft die Ausbreitung der Pandemie rasant."
Düsseldorf, 1. April 2020. Ministerpräsident Armin Laschet präsentiert im Landtag den Gesetzentwurf der Regierung zur "konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie".
"Es ist keine Zeit für Entwarnung: Wir werden weiter steigende Infektionszahlen erleben und es werden auch weiter Menschen an dem Virus sterben. Aber wir wollen – und deshalb alle Maßnahmen – das Schlimmste verhindern: Zustände wie in Bergamo, Madrid, derzeit in New York wollen wir für Deutschland, für Nordrhein-Westfalen verhindern."
Das Gesetz, das auf den ersten Blick so bürokratisch-behäbig daherkommt, birgt Zündstoff. Denn es verschafft der Landesregierung erhebliche Befugnisse. So kann sie selbst den Notstand feststellen und in diesem Fall Rettungskräfte und medizinisch oder pflegerisch ausgebildetes Personal für den Coronaeinsatz zwangsverpflichten.
In der Opposition löst das einen Sturm der Entrüstung aus:
"Wer eine zwangsweise Arbeit einführen möchte, der gefährdet die große Bereitschaft der ganz Vielen, die im Augenblick arbeiten, sich ehrenamtlich engagieren wollen in unserem Land", kritisiert SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty. "Und deswegen sage ich auch in aller Deutlichkeit, dass wir diese Regelung in dieser Form nicht mittragen werden, schon aus Respekt vor dem herausragenden Einsatz dieser Kolleginnen und Kollegen!"
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Bodo Löttgen hingegen verteidigt den Gesetzentwurf:
"Sehr geehrte Damen und Herren, werter Herr Kutschaty, unsere Feuerwehren dürfen nach § 48 des Gesetzes über Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) tiefgreifende Eingriffe in eine ganze Reihe von Grundrechten vornehmen, ohne dass irgendjemand von uns dies im Einsatzfall, vor allen Dingen im Katastrophenfall in Zweifel ziehen würde. Bei der damaligen Novelle haben SPD und Grüne sich dafür ausgesprochen, die sogenannte Pflichtfeuerwehr einzuführen, §14 BHKG, danach können Gemeinden Personen zwischen 18 und 60 Jahren verpflichten, eine Feuerwehr einzurichten, wenn der Brandschutz ansonsten nicht gewährleistet werden kann. Eine Zwangsverpflichtung im Krisenfall! Und in diesem Krisenfall ist die Landesregierung unsere Feuerwehr, die zur Bewältigung einer Notlage zeitlich eng begrenzte ähnliche Rechte braucht."
Eine soziale Dienstpflicht ist seit Jahren in der Diskussion. © dpa/ Frank Rumpenhorst
Dienstverpflichtung, Zwangsdienst, Dienstpflicht – wer Derartiges in Deutschland fordert, muss mit einer Reaktion rechnen, wie sie die Opposition im Düsseldorfer Landtag gezeigt hat: ein "geht gar nicht!" Auch juristisch kommt man leicht in eine Gemengelage:
"Die Proteste richteten sich einerseits – und das völlig zu Recht – dagegen, dass dieser Notstand ursprünglich, im ersten Entwurf, von der Regierung ausgerufen werden sollte, ohne Mitwirkung des Parlaments. Und das ist nicht zu rechtfertigen, das steht einer Demokratie nicht gut zu Gesicht, wenn ausschließlich die Regierung über den Ausnahmezustand entscheidet.
So Simon Gauseweg, Jurist und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Europa-Universität Frankfurt/Oder.
"Das zweite ist, dass auch die Dienstpflicht auf breite Kritik gestoßen ist… Dass das verfasssungsrechtlich nur äußerst schwierig zu rechtfertigen ist. Und in der verfassungsrechtlichen Argumentation gibt es letztlich zwei große Kritikpunkte."
Erstens, dass das Grundgesetz solche Dienstpflichten von wenigen Ausnahmen abgesehen ohnehin nicht zulasse, sagt Gauseweg.
"Die andere Hauptstoßrichtung geht davon aus, dass diese Ausgestaltung, so wie sie in dem Gesetzentwurf vorgesehen war, nicht verhältnismäßig war. Grundrechte zu beeinträchtigen – das geht unter gewissen Umständen, es muss dafür in der Regel ein Gesetz geben –, aber eine Grundrechtsbeeinträchtigung muss immer auch verhältnismäßig sein. Das heißt, sie muss einem legitimen Zweck dienen – das haben wir hier mit der Pandemiebekämpfung erfüllt – sie muss aber auch geeignet sein. Einige bezweifelten schon, dass es geeignet wäre, weil gar nicht bekannt sei, wie viele Personen man durch eine solche Dienstverpflichtung überhaupt heranziehen könnte. Dann muss es auch erforderlich sein."
Das heißt, es darf kein milderes Mittel geben, das den gleichen Zweck erfüllen würde. In diesem Fall wäre das etwa der Einsatz von Freiwilligen. Nachdem auch mehrere Verfassungsrechtler bei einer Expertenanhörung im Landtag ihre Skepsis zum Ausdruck gebracht hatten, ruderte die Regierung zurück. Der Passus, wonach Ärzte, Pfleger und Rettungskräfte im Notfall auch zwangsverpflichtet werden könnten, wurde gestrichen. Stattdessen soll es ein Freiwilligenregister geben, in das sich medizinisch geschultes Personal eintragen kann.
In der Coronakrise kommt die Forderung wieder auf
Die Auseinandersetzung um das Pandemiegesetz in Nordrhein-Westfalen ist gewissermaßen der Sonderfall einer Debatte, die bereits seit Jahrzehnten schwelt und immer wieder aufflammt: die Frage, ob wir eine allgemeine Dienstpflicht brauchen. Ein verpflichtendes soziales Jahr für junge Männer und Frauen – ähnlich wie der frühere Zivildienst. Oder ein ökologisches Jahr, ein kulturelles, ein entwicklungspolitisches – oder eines bei der Bundeswehr. Auf jeden Fall eine Zeit, in der junge Bürger und Bürgerinnen Dienst an der Gemeinschaft leisten. Auch die Coronakrise dient als Anlass, diese Forderung wieder zu erneuern.
"Es ist Zeit, über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht zu sprechen. Die Sozialverbände, Wohlfahrtsorganisationen und caritativen Einrichtungen sowie die Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes brauchen jede Unterstützung. Wir müssen jetzt die Grundlagen für eine solide Infrastruktur schaffen. Dafür ist die allgemeine Dienstpflicht das richtige Instrument."
So etwa der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase, Anfang April in einer Pressemitteilung. Meist kommt die Forderung aus konservativen Kreisen. Aber nicht immer: Auch der linke Soziologe und Publizist Mathias Greffrath beispielsweise trommelt seit langem für eine soziale Dienstpflicht.
Der Publizist Mathias Greffrath verspricht sich von einer allgemeinen Dienstpflicht mehr sozialen Zusammenhalt. © imago/Horst Galuschka
Autorin: Die Dienstpflicht ist so ein seltsamer Wiedergänger, der immer mal wieder durch die politischen Diskussionen geistert. Die Forderung ist ja nun alt. Wo würden Sie den Anfang ansetzen?
Greffrath: Ich würde den Anfang 1974 ansetzen. Da hat Sebastian Haffner, der ja so ein changierender Publizist war – mal wurde er als rechts, mal wurde er als links, mal als konservativ, mal als progressiv eingeordnet… der hat das vorgeschlagen. 1974, das war die Zeit, als die ökologische Diskussion anfing, als über die Grenzen des Wachstums nachgedacht wurde. Dann war lange, lange Pause. Dann kam Mitte der 90er, da hatten wir ein Problem mit Jugendarbeitslosigkeit, wenn ich mich recht entsinne. Da hat die Juraprofessorin Sibylle Tönnies das vorgeschlagen- Das war damals ein Artikel in der Zeit, und daraufhin gab es Prügel von liberalen Kollegen, die sagten: Jetzt soll der Reichsarbeitsdienst wieder eingeführt werden. Ich glaube, damals habe ich mich zum ersten Mal zu der Sache geäußert. Dann war wiederum lange Pause, nach der Wende kam der Vorschlag, um die Integration der Jugendlichen Ost und West unterstützend zu forcieren. Und dann das letzte war nach der Flüchtlingskrise, als Richard Precht ein soziales Jahr vorgeschlagen hat, nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Rentner. Also, es kam immer wieder, und das Kernargument war eigentlich immer: Diese Gesellschaft braucht mehr Zusammenhalt. Aber das Thema verschwand auch immer wieder aus der öffentlichen Diskussion, es ist wirklich so ein Wiedergänger.
Autorin: Ich bin überrascht, weil die Protagonisten, die diese Forderung vertreten, aus ganz unterschiedlichen politischen Ecken kommen. Kann man diese Forderung nach einer sozialen Dienstpflicht vielleicht doch irgendeiner politischen Linie zuordnen? Es muss ja jetzt keine parteipolitische sein.
Greffrath: Man kann es im Grunde zwei Gruppen zuordnen. Das eine sind die, die sich anlehnen an die solidarische Tradition der Linken, der Arbeiterbewegung, da gab es sowas ja auch, wenn auch als Teil der Gewerkschaftsarbeit. Es gibt einen linken Strang, und es gibt einen konservativen Strang von Menschen, die sagen, die Gesellschaft ist doch mehr als nur Profit, als nur Konsum. Das sind, ich würde mal sagen, Wertkonservative, aber das wusste schon Theodor Fontane, dass die echten Konservativen sehr viele mehr mit den Sozialisten vielleicht zu tun haben als mit den Liberalen und den ‚Officiren‘. Und wer dagegen ist, das sind die Liberalen. Das heißt, die Menschen, die im Grunde ein sehr individualistisches Weltbild haben, die zum Beispiel der Meinung sind, ich habe jetzt – wenn auch auf Staatskosten – zehn Jahre studiert, ich möchte jetzt ganz schnell Geld verdienen, und im Übrigen kann man, was man an sozialen Leistungen braucht, sich kaufen.
"Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, Sie heute morgen hier willkommen heißen zu dürfen zu unserem Werkstattgespräch zum Thema Dienstpflicht."
Den vorerst letzten größeren Vorstoß in Richtung einer Dienstpflicht unternahm Ende November 2019 die CDU-Vorsitzende und Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.
"Zu keinem Thema bin ich im vergangenen Jahr oder im vorvergangenen Jahr bei der Zuhörtour so oft angesprochen worden wie der Dienstpflicht. Was mir damals aufgefallen ist, war, dass an jeder Wand das Thema Wehrpflicht wieder auftauchte. Und als ich gefragt habe: warum möchten Sie denn, dass die Wehrpflicht wieder eingeführt wird, gab es einen ganz kleinen Teil, der gesagt hat, naja, aus Gründen der Landesverteidigung fänden wir das besser. Aber der überwiegende Teil hat mehr in einer Gefühlshaltung gesagt: Wir haben den Eindruck, dass in unserem Land die Dinge sich auseinanderentwickeln, dass wir etwas brauchen, was uns zusammenhält, und dass auch das Verhältnis zwischen Rechten, die man als Staatsbürger hat, und Pflichten – dass dieses Verhältnis nicht mehr ganz stimmt."
Und so schwingen in vielen Forderungen nach einer sozialen Dienstpflicht auch Wehmut mit und Unbehagen darüber, dass vor fast zehn Jahren sozusagen die Mutter aller Dienstpflichten, die Wehrpflicht, abgeschafft wurde – überhastet und schlecht vorbereitet, wie viele meinen.
"Ein enormer Einschnitt in die Freiheitsrechte"
"An diesem Wochenende ist noch einmal klar geworden, dass die Wehrpflicht nicht mehr zu halten sein wird." Mit diesen Worten trat der damalige FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle kurz vor der Bundestagswahl 2009 vor die Presse.
"Sie ist ungerecht, sie ist überflüssig, sie ist für unsere Sicherheit nicht nötig, aber sie ist vor allen Dingen eine Schikane, gerade für die jungen Männer."
Für die FDP ist die Abschaffung der Wehrpflicht eine Herzensangelegenheit. Es geht der Partei dabei nicht nur darum, die Streitkräfte durch Umwandlung in eine Berufsarmee zu modernisieren, sondern ausdrücklich auch darum, dass in ihren Augen der Zugriff des Staates auf ein Stück Lebenszeit junger Männer eine Zumutung darstellt. Gerade weil er relativ willkürlich erfolgt:
"Die Wehrpflicht ist ein enormer Einschnitt in die Freiheitsrechte der jungen Generation. Das kann nur gerechtfertigt werden, wenn anders die Sicherheit unseres Landes nicht aufrechterhalten werden kann und wenn man die Wehrpflicht gerecht organisieren kann. Das ist offensichtlich nicht mehr möglich", kritisierte Westerwelle. "Tatsache ist, von jedem Jahrgang der jungen Männer werden im Durchschnitt nur 15 Prozent überhaupt eingezogen. Die anderen können in derselben Zeit Karriere machen. Und das ist unfair, das werden wir ändern und das werden wir mit Entschiedenheit in Koalitionsverhandlungen dann auch vertreten und einbringen."
Der 2016 verstorbene FDP-Chef Guido Westerwelle trat 2009 für die Abschaffung der Wehrpflicht ein.© dpa/ KAy Nietfeld
Gestärkt durch das mit 14,6 Prozent der Stimmen beste Bundestagswahlergebnis ihrer Geschichte geht die FDP in die Koalitionsverhandlungen mit der Union, kann sich aber in der Frage einer Abschaffung der Wehrpflicht nicht durchsetzen. Erst als sich unter dem großen Spardruck der öffentlichen Haushalte mit Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ein CSU-Politiker für ein Ende der Wehrpflicht stark macht, kommt Bewegung in die Sache. Und zwar in atemberaubendem Tempo: Am 15. Dezember 2010 tritt der junge Verteidigungsminister vor die Presse:
"Das Kabinett hat heute eine sehr weitreichende, ich glaube, eine historische Entscheidung getroffen, nämlich dass zum 1.7.2011 die Wehrpflicht ausgesetzt werden wird und mit diesem Schritt natürlich weitere Folgeschritte verbunden sind. Es ist so, dass wir ab dem nächsten Jahr auch einen neuen Freiwilligendienst anbieten werden für junge Männer und Frauen und hier dem Gedanken des "Tu etwas für dein Land" und des Freiwilligendienstes auch in besonderer Weise gerecht werden wollen."
Die Wehrpflicht: Ausgesetzt, aber nicht abgeschafft
In den Augen vieler Menschen wurde damit die Wehrpflicht abgeschafft. Doch das stimmt genau genommen nicht: Sie wurde lediglich ausgesetzt. Was das konkret bedeutet, erklärt der Jurist Simon Gauseweg:
"Diejenigen, die bis vor ein paar Jahren noch damit rechnen mussten, dass sie zur Wehrpflicht eingezogen werden, werden derzeit nicht eingezogen. Die Wehrpflicht existiert noch für den Verteidigungsfall, und die Wehrpflicht gilt noch für besondere Personengruppen, zum Beispiel ehemalige Berufssoldaten. Diejenigen unterliegen zum Teil noch der Wehrüberwachung und können auch in bestimmten Situationen herangezogen werden. Aber für den Großteil der Bevölkerung bedeutet die Aussetzung erstmal faktisch eine Abschaffung. Und wir müssen auch die nächsten Jahre nicht damit rechnen, dass sie wieder aufgelegt wird."
Juristisch wäre es allerdings ein Leichtes, meint Gauseweg, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Viadrina in Frankfurt/Oder.
"Rein rechtlich gesehen muss man nur den Paragraphen ändern, der sagt: Das Wehrpflichtgesetz gilt nur für den Verteidigungsfall. Wenn man diesen Satz aus dem Wehrpflichtgesetz streicht, dann ist die Wehrpflicht rein rechtlich gesehen im Prinzip wieder so da, wie wir sie hatten. Das stimmt nicht ganz, weil inzwischen das Soldatengesetz geändert wurde, da müsste man sicherlich redaktionell ein bisschen was anpassen. Aber das ist dann in der Tat Redaktionsarbeit und rechtlich, insbesondere verfassungsrechtlich kein großes Problem."
Dass es im Fall der Wehrpflicht nicht heißen muss: einmal weg, für immer weg, zeigt das Beispiel Schweden. Dort wurde sie 2010 ausgesetzt – und 2018 wieder eingeführt, weil man weder zahlenmäßig noch von den qualitativen Anforderungen her genügend Freiwillige fand.
Auch die Bundeswehr klagt immer wieder über Nachwuchssorgen. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht fordert die Bundeswehrführung dennoch nicht. Zum einen weil die Bundeswehr gar nicht mehr über die nötige Infrastruktur verfügt, um in großer Zahl Wehrpflichtige auszubilden. Zum anderen braucht sie eher Spezialisten als Otto- bzw. Kevin-Normalbürger.
Rekrutinnen und Rekruten beim Gelöbnis in Beelitz (Brandenburg)© imago / Martin Müller
Autorin: Aber diese liberale Haltung, ich würde sagen, vielleicht 30 Jahre haben wir jetzt sehr viel in diese Richtung gehabt, auch als dominierende… naja, Ideologie ist vielleicht zu viel, aber ich muss schon auch sagen, dass ich bei dieser Forderung nach einem sozialen Dienstjahr erstmal ein bisschen allergisch reagiere, weil mir das als ein unangemessener Zugriff des Staates auf den Bürger erscheint.
Greffrath: Wollen Sie die Schulpflicht abschaffen?
Autorin: Nein, ich will die Schulpflicht nicht abschaffen, aber ich möchte diese Eingriffe und Übergriffe des Staates minimieren. Die Frage der Sendung ist - wir haben das ja sehr provokativ gefasst - "Was schuldet der Bürger dem Staat"?
Greffrath: Da würde ich mal sagen, der Staat schuldet dem Bürger eine Ausbildung, die ihn lebensfähig macht. Wir müssen doch mal aufhören, das Ding als Fortsetzung der Armee zu begreifen, es soll eine Erweiterung, eine Anreicherung der Schule sein.
Autorin: Jedenfalls habe ich, wenn ich diese Frage gestellt habe "Was schuldet der Bürger dem Staat", eigentlich oft gehört ein ganz empörtes: "Nichts!". Wenn man dann aber im Detail gefragt hat: Wärst du dafür, dass man so ein soziales Jahr macht, dann habe ich plötzlich von den gleichen Leuten gehört: ja, das fände ich eigentlich ganz gut…
Greffrath: …Ja, aber das ist doch eine vordemokratische Vorstellung von Staat. Aus denselben Gründen habe ich was gegen den Satz "Wir sind das Volk". Wir sind das Volk, das sagt man nur, wenn es feudale Herren gibt, denen gegenüber wir uns als Volk durchsetzen müssen. Aber wir sind Bürger… Ich habe selbst mal in einer Kirchentagsdiskussion mit Frau Schavan, das ist jetzt knapp 10 Jahre her, am Schluss einer Diskussion über "Wir sind der Staat", das war die Zeit dieser Wutbürger, da habe ich gesagt, wenn wir der Staat sind, dann müssen wir auch als Staat uns verhalten, wir Bürger, und habe am Schluss dieser Diskussion sozusagen als Ass aus meinem Stiefel, aus meinem rhetorischen, gesagt: Wie wäre es denn mit einem obligatorischen Sozialjahr für alle? Das war nun in Dresden, also viel DDR-Publikum, und ich kann nur sagen: Ich habe nie im Leben so viel Applaus gekriegt wie da in der großen Marienkirche. Aber in der ersten Reihe saßen fünf Politiker, die alle mit dem Kopf schüttelten. Ich konnte die da unten so richtig sehen. Das hieß also, nein, das wollen wir nicht, und jetzt frage ich mich wirklich, warum?
Autorin: Dann muss ich jetzt einen letzten liberalen Trumpf aus dem Ärmel ziehen und sagen, dass dieses Engagement ja wunderbar ist, aber dass man das doch auch freiwillig machen kann. Und man sollte doch vielleicht besser seine Anstrengungen darauf richten, jedem, der das möchte, auch die Möglichkeit dazu zu geben.
Greffrath: Dieses Argument ist tendenziell zynisch, weil, wenn man sich diejenigen anguckt, die das jetzt freiwillig machen, dann kommen die aus Familien und Milieus, in denen man ohnehin sozial und politisch bewusst ist. Das heißt, die haben es eigentlich gar nicht nötig. Es gibt aber sehr, sehr viele Jugendliche in einer Gesellschaft, die multikulturell und pluralistisch ist… Gerade in den unterprivilegierten Schichten, und damit meine ich jetzt nicht nur die Migranten, in den sogenannten bildungsfernen Milieus, in denen das Elternhaus nicht in die Lage ist, die Kinder auf ein Berufsleben vorzubereiten. Denen eine solche Erziehung, Nacherziehung vorzuenthalten, finde ich zynisch.
Welche Dienstpflichten das Grundgesetz kennt
Die Einführung eines verpflichtenden Dienstjahrs bekommt in Meinungsumfragen regelmäßig viel Zustimmung. In einer Umfrage des Allensbach-Instituts vom Februar 2020 sprachen sich 55 Prozent der Befragten für eine solche Dienstpflicht aus. Betrachtet man die Antworten nach Altersgruppen, zeigte sich eine klare Tendenz: Je älter die Befragten waren, desto eher waren sie für eine Dienstpflicht. Bei den 16-29-Jährigen stimmte dagegen nur jeder Dritte zu – diese müssten den Dienst ja auch ableisten.
Allzu große Sorgen, dass ein solcher Pflichtdienst Wirklichkeit werden könnte, müssen sie sich allerdings nicht machen. Denn die Hindernisse, die dem im Wege stünden, sind gewaltig – und das wissen auch die Politiker, die mit dieser Forderung punkten. Vor allem die juristischen Hürden sind hoch.
"Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden." So heißt es im Grundgesetz, das gleich darauf einschränkt: außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Etwa beim Deichbau oder bei der Feuerwehr, erklärt der Jurist Simon Gauseweg:
"Wenn es auf dem platten Land nicht mehr genug Feuerwehrleute gibt, dann kann es passieren, dass es Feuerwehrabgaben gibt oder dass einzelne Leute dienstverpflichtet werden, die dann im Zweifelsfall das Feuer löschen müssen.
Oder die sogenanntem Hand- und Spanndienste:
"Die Hand- und Spanndienste finden sich noch in älteren Kommentaren als Beispiel für eine solche hergebrachte Dienstpflicht. Das kennt man vielleicht noch von früher, wenn man ein sehr langes Gedächtnis hat. Dass man dann das Fuhrwerk anspannen musste, um für die Gemeinde den einen oder anderen schweren Balken von A nach B zu transportieren. Es gibt da sogar, wenn man sich auf die Suche begibt, Rechtsprechung, dass solche Spanndienste auch mit KfZ durchzuführen sind, weil die Fuhrwerksdichte ja in Deutschland signifikant zurückgegangen ist. Auch diese Handdienste, das sind einfache Arbeiten, die mit kurzer Anlernzernzeit erledigen kann, die einfach jemand machen muss, und wo es sich in kleineren Gemeinden nicht lohnt… Die praktische Bedeutung, würde ich mal behaupten, ist gering."
Davon abgesehen müssen Ausnahmen vom Arbeitszwangsverbot ausdrücklich im Grundgesetz geregelt sein. Und da gibt es derzeit nur zwei Fälle: den Wehrdienst und die Möglichkeit, Strafgefangene zur Aufnahme einer Arbeit zu zwingen. Eine verfassungsrechtliche Begründung für eine allgemeine soziale Dienstpflicht lässt sich aus diesen Sonderfällen jedenfalls nicht ableiten, sagt Simon Gauseweg.
"Das erste ist, dass wir eine solche Dienstpflicht im Moment nur in Form der Wehrpflicht kennen, und die gilt nur für Männer. Als allgemeine Dienstpflicht, wie ja auch die Corona-Dienstverpflichtung in NRW gerechtfertigt wurde oder, besser gesagt, gerechtfertigt werden sollte, können wir es nicht ausgestalten, weil die nicht hergebracht wäre. Deshalb müssten wir ohnehin das Grundgesetz ändern. Man könnte dann an die Wehrpflicht anknüpfen, da müssten wir dann aber trotzdem reinschreiben, dass sie nicht nur für Männer gilt, sondern auch für Frauen – das wäre der eine Punkt – und dann müsste man die Verfassung natürlich auch so ändern, dass es nicht um eine Wehrpflicht, sondern eine allgemeine Dienstpflicht geht. Man müsste die Wehrpflicht in der Verfassung verändern zu einer Dienstpflicht."
Das könnte man natürlich tun, vorausgesetzt, es fände sich dafür die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Das allerdings gilt als unwahrscheinlich. Zudem besteht die Gefahr, dass eine solche Verfassungsänderung nicht mit dem Zwangsarbeitsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre.
Nur ein populistischer Sommerlochfüller?
Von daher wäre der vielleicht einzige gangbare Weg zu einer sozialen Dienstpflicht über eine Wiedereinführung des Wehrdienstes. Denn dann gäbe es auch wieder die Möglichkeit, junge Menschen zum Zivildienst – als Wehrersatzdienst – zu verpflichten. Doch das will von den politischen Entscheidern im Grunde kaum jemand.
Ist die Diskussion um die allgemeine soziale Dienstpflicht insofern nur eine Phantomdebatte? Ein populistischer Sommerlochfüller und gleichzeitig etwas Balsam für konservative Gemüter, denen es in der Gesellschaft an Gemeinschaftssinn fehlt? Vielleicht nicht. Der Publizist Mathias Greffrath sieht noch substanziellere Gründe und hat recht konkrete Umsetzungsideen:
Stellen wir uns mal vor, das wäre jetzt nicht ein Ersatzdienst für den Wehrdienst, sondern das wäre das 13. oder das 11. Schuljahr. Und wenn man so eine Sache nicht anbindet an die Sozialbürokratie, nicht an das Wehrgesetz und auch nicht an irgendwelche Notstandsverordnungsideen, sondern wenn wir sagen würden, das ist ein Teil der Schule? Das ist das Übergangsjahr von der Schule in die Gesellschaft. Und dann können sie sich überlegen: wo wollen sie hin? Krankenhaus, Sportplatz, Theater etwas lernen und gleichzeitig helfen, dass diese Institutionen noch ein bisschen besser funktionieren, das wäre meine Idee, und das ist im Übrigen ja auch Teil der Eliteerziehung in bestimmten amerikanischen Colleges, wo die sagen: wir lassen euch nicht los auf die Gesellschaft, wenn ihr nicht wenigstens ein halbes Jahr mal in irgendeiner Form praktisch in Gesellschaft, für Gesellschaft gearbeitet hat.
Autorin: Sind wir denn bereit, ein solches Dienstjahr einzuführen?
Greffrath: Ich glaube, wenn wir heute eine Umfrage machen würden, mental wäre diese Republik durchaus in der Lage, jetzt so etwas einzuführen, und eigentlich ist die Zeit ganz gut dafür, aber wir leben noch unter dem Druck von Notmaßnahmen. Ein Projekt, das 15 Milliarden im Jahr kostet oder sagen wir mal, abgespeckt 5 Milliarden, hat im Augenblick keine Chance, ernsthaft diskutiert zu werden. Aber ich könnte mir vorstellen, wenn wir durch dieses Jahr gut durchkommen – dass man am Ende dieses Jahres oder im nächsten Jahr vielleicht ganz gute Chancen hat, mit einem solchen Thema in den Wahlkampf zu gehen. Nur jetzt in den nächsten Wochen und Monaten sollte man daran arbeiten, sie zu präzisieren, und dann vielleicht im Januar 2021 sie mal wieder lancieren. Wie gesagt, es ist ein Wiedergänger.
Autorin: Warum ist denn jetzt die Zeit, sich wieder dazu zu äußern?
Greffrath: Die Zeit ist gekommen, weil wir gemerkt haben, wo es überall fehlt. Wir merken in dieser Notsituation, dass unsere Schulen nicht genügen für diese Gesellschaft, wir merken es in diesem ganzen Gesundheitsbereich. Diese Erfahrung könnte so ein bisschen die Gehirne lockern für etwas, was immer mal wieder hochkommt, aber auch immer wieder vergessen wird, weil es dann doch notdürftig über den Markt geregelt werden kann.