Wenn Gesetz und Gerechtigkeit kollidieren

Von Anna-Bettina Kaiser |
Gesetz ist Gesetz, Befehl ist Befehl. Oder doch nicht? Hinter diesem Problem verbirgt sich der alte Konflikt zwischen dem Rechtspositivismus und dem Naturrecht mit seinen moralischen Appellen. Die Rechtsprofessorin Anna-Bettina Kaiser sieht eine neue Tendenz, beiden Richtungen ihr eigenes Recht einzuräumen.
Gesetzesherrschaft darf nicht mit Gerechtigkeit gleichgesetzt werden. Selbst der Rechtsstaat vermag es nicht, vollständige Gerechtigkeit herzustellen. Das Auseinanderfallen von Recht und Gerechtigkeit wird allerdings nirgendwo augenfälliger als in Unrechtsstaaten.

Das Beispiel des Dritten Reichs zeigt, wie Gesetze zu menschenverachtenden Zwecken missbraucht wurden. Dennoch haben die meisten Juristen in jener Zeit nicht rebelliert, sondern das nationalsozialistische Regime mitgetragen und auch dessen Unrechtsgesetze ausgeführt.

In der frühen Bundesrepublik kam es aufgrund dieser Erfahrung zumindest in Teilen der Rechtswissenschaft zu einem Umdenken: Sturer Gesetzesvollzug ohne Rücksicht auf die Inhalte der Gesetze galt nun als der eigentliche Fehler des Juristenstandes. "Gesetz ist Gesetz, Befehl ist Befehl", diese Auffassung wurde mit der Denkschule des Rechtspositivismus in Verbindung gebracht.

Dem Rechtspositivismus stellte man nun das Naturrechtsdenken gegenüber. Ihm zufolge sollten Gesetze stets mit höherrangigem Naturrecht abgeglichen werden, das von der Vernunft oder der Natur vorgegeben sei. Tatsächlich kam es denn auch zu einer Renaissance des Naturrechts, was sich gerade in der frühen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niederschlug.

Berühmt wurde vor allem die Radbruch'sche Formel, die der Rechtsphilosoph und ehemalige Reichsjustizminister der Weimarer Republik, Gustav Radbruch, 1946 prägte. Es sei stets zu fragen, ob "der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß" erreiche, "dass das Gesetz als ,unrichtiges Recht' der Gerechtigkeit zu weichen" habe. Diese Formel wurde im bundesrepublikanischen Denken derart einflussreich, dass mit ihrer Hilfe noch in den 90er-Jahren die Mauerschützenprozesse entschieden wurden.

In diesen Prozessen hatte der Bundesgerichtshof in letzter Instanz zu entscheiden, ob sich die DDR-Grenzsoldaten wegen Mordes strafbar gemacht hatten. Während sich die Mauerschützen auf das DDR-Grenzgesetz beriefen, kam der Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz wegen des unerträglichen Widerspruchs zur Gerechtigkeit nicht als Rechtfertigung tauge. Auch das Bundesverfassungsgericht unterstützte diese Linie.

Und wo stehen wir heute, weitere 20 Jahre später? Vor einem Jahr hat Papst Benedikt XVI. seine Rede im Bundestag zum Anlass genommen, den Rechtspositivismus erneut zu kritisieren. Dafür wurde er nicht nur aus Kreisen der Rechtswissenschaft scharf angegriffen. Tatsächlich hat sich in der rechtswissenschaftlichen Forschung in der Zwischenzeit ein differenzierteres Bild über den Rechtspositivismus durchgesetzt.

Zum einen haben rechtswissenschaftliche Untersuchungen belegt, dass es keineswegs die Strömung des Rechtspositivismus war, die die Juristen im Dritten Reich "wehrlos gemacht" hatte, wie noch von Radbruch angenommen. Vielmehr hatte sich gezeigt, dass die Auslegung von Gesetzen im Geiste nationalsozialistischer Ideologie der entscheidende Punkt gewesen war.

Zum anderen führte ein schärferer Blick auf die frühe Bundesrepublik zu der Erkenntnis, dass Richter unter dem Vorzeichen des Naturrechts höchst problematische Entscheidungen getroffen hatten, man denke an die Rechtsprechung zur Verlobten-Kuppelei, laut der "das Sittengesetz" als "Grundlage des Lebens der Völker und Staaten" vorgebe, dass unehelicher Verkehr unzüchtig im Sinne des Strafgesetzbuches sein müsse.

Was bleibt nun nach all' diesen Überlegungen? Vielleicht drei Dinge: Erstens dürfen wir grundsätzlich einem Gesetz vertrauen, sofern es vom demokratischen Gesetzgeber erlassen wurde. Zweitens haben wir in der Bundesrepublik als weitere Instanz das Bundesverfassungsgericht, das Gesetze am Maßstab des Grundgesetzes misst. Und schließlich verbürgt das Grundgesetz in bestimmten Grenzen jedem, auch dem Soldaten, die Freiheit, sich seinem Gewissen gemäß zu verhalten.

Anna-Bettina Kaiser, Jahrgang 1976, studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und Cambridge. Ihre Forschungsgebiete sind das Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie die Zeitgeschichte des Öffentlichen Rechts. Nach ihrer Zeit als wissenschaftliche Assistentin am Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg wurde sie im Jahre 2010 Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Veröffentlichungen (Auswahl): "Die Kommunikation der Verwaltung" (2009) und "Die Verantwortung der Staatsrechtslehre in Krisenzeiten", in: Ulrich Jan Schröder/Antje von Ungern-Sternberg (Hrsg.), Zur Aktualität der Weimarer Staatsrechtslehre (2011).
Anna-Bettina Kaiser
Anna-Bettina Kaiser© Conny Ehm