Zafer Senocak ist Autor und Publizist. Er wurde 1961 in Ankara geboren, seit 1970 lebt er in Deutschland. Senocak studierte Germanistik, Politik und Philosophie in München. Seit 1979 veröffentlicht er Gedichte, Essays und Prosa in deutscher Sprache. Er schreibt regelmäßig für die "tageszeitung" in Berlin und andere Publikationen. Zuletzt erschien sein Buch "In deinen Worten: Mutmaßungen über den Glauben meines Vaters".
Urteil gegen Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgehoben
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Kristina Hänel ist wegen illegaler Werbung für Abtreibungen verurteilt worden. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt das Gießener Urteil gegen die Ärztin aufgehoben. Unser Studiogast, der Autor Zafer Senocak, hat Verständnis für das Anliegen der Ärztin.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Hintergrund sei die seit Ende März geänderte Rechtslage, teilte das Gericht am Mittwoch in Frankfurt mit. Das Landgericht Gießen muss sich nun abermals mit dem Fall befassen (Az.: 1 Ss 15/19).
Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Das Gericht begründete dies damit, dass Hänel auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche werbe, was gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße. Der Fall hatte in Deutschland eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Informationen Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen straflos geben dürfen.
Er könne verstehen, dass Hänel sich für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen einsetze und deshalb vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle, sagte der Autor Zafer Senocak im Deutschlandfunk Kultur. "Mir ist auch völlig rätselhaft, warum Ärzte nicht darüber informieren können, was sie tun, wenn es denn nicht ungesetzlich ist." Entweder sei es ungesetzlich und damit eine Straftat - oder eben nicht. Ein Arzt oder eine Ärztin müsse die Patienten darüber informieren können, was die Praxis macht. Es sei schrecklich, dass das Recht der Frauen auf möglichst wenig Leid abgestritten werde, betonte der Schriftsteller.
Die Aufhebung ist kein Freispruch
Hänel sei nicht freigesprochen worden, erläuterte unsere Berliner Hauptstadtkorrespondentin Gudula Geuther das Urteil. "Das Urteil ist aufgehoben und das Verfahren zurück überwiesen worden an das Landgericht Gießen." Es komme jetzt darauf an, wie die Ärztin damals auf ihrer Internetseite aufgetreten sei. Inzwischen sei dort nur noch zu lesen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehme. Außerdem finde sich dort das Angebot, weitere Informationen per E-Mail zuzusenden.
Auf Grundlage des neuen Rechts seien in Berlin bereits zwei weitere Ärztinnen verurteilt worden, weil sie auch medikamentöse und damit narkosefreie Abbrüche angeboten hätten. Es sei deshalb noch völlig offen, was beim Landgericht herauskommen werde, so Geuther.
(gem)