Wider eine ethisch gefesselte Rechtspolitik
Engagierte Debatten über Ethikthemen – ob nun im Parlament oder auf Parteitagen - heißen im Sprachgebrauch der Politiker gerne "Sternstunden". So eine gab es beispielsweise auf dem letzten Bundesparteitag der CDU in Karlsruhe. Zahlreiche Redner diskutierten intensiv darüber, ob man die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, verbieten oder zulassen soll.
Das Verfahren, bei dem wenige Tage alte Embryonen zur künstlichen Befruchtung vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten untersucht werden, ist ethisch höchst umstritten, weil dabei diejenigen Embryonen, die ungeeignet scheinen, getötet werden.
Bald entscheidet voraussichtlich der Bundestag über die Frage. Genau wie bei anderen Ethikthemen in der Vergangenheit werden die Abgeordneten eine Gewissensentscheidung fällen und sich keinem Fraktionszwang beugen müssen. Dass das angemessen ist, zeigt die hauchdünne Mehrheit, die die Verbotsbefürworter in der CDU erlangten. Nicht mal die Volkspartei mit dem C im Namen konnte sich zu einem deutlichen Nein durchringen.
Die katholische Kirche will ein Totalverbot, das aber in einer pluralistischen Gesellschaft eines säkularen Staates nicht mehrheitsfähig wäre. Denn längst nicht alle Christen sind für ein striktes Verbot. Die Evangelische Kirche in Deutschland schwankt. Eine streng begrenzte Zulassung der Methode scheint dort vielen ein gangbarer Weg, weil sie mit Erbkrankheiten belasteten Paaren möglicherweise die Fortpflanzung erleichtert.
Was christlich ist, darauf geben also derzeit nicht einmal die Kirchen eindeutige Antworten. Die Positionen in der Gesellschaft gehen weit auseinander, genau wie bei den anderen wichtigen ethischen Fragen, mit denen sich Abgeordnete in den vergangenen Jahren beschäftigen mussten – von der Spätabtreibung über Stammzellenforschung und Organspende bis hin zu Patientenverfügung und Sterbehilfe.
Auch deswegen darf sich der Gesetzgeber nicht damit zufrieden geben, lediglich die PID zu regeln. Nimmt man die ebenfalls umstrittene Eizellenspende oder auch die Leihmutterschaft hinzu, wäre eine umfassende Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin sinnvoll. Deren Möglichkeiten sind in den vergangenen Jahren vorangeschritten. Das geltende Embryonenschutzgesetz stammt aber aus dem Jahr 1990 und ist eines der strengsten seiner Art weltweit. Ethische Fragen, die heute vielleicht anders beurteilt werden als vor zwanzig Jahren, müssen also neu diskutiert werden.
Doch die großen Parteien schrecken vor einer solchen Reform zurück. Den Komplex neu zu regeln, ist hoch kompliziert und kaum möglich, ohne unerträgliche Wertungswidersprüche in Kauf zu nehmen. Befürworter der PID nennen schon jetzt gerne ein Beispiel: Der Embryo in der Petrischale sei besser geschützt als der Fötus im Mutterbauch. Womöglich muss auch erneut die Frage diskutiert werden, wann das menschliche Leben beginnt. Mit der Befruchtung der Einzelle? Oder erst, wenn sie sich in der Gebärmutter eingenistet hat?
Impulse für die anstehenden Reformen könnte die gesetzliche Regelung bei der Abtreibung geben: Der Schwangerschaftsabbruch ist zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber bis zum dritten Monat unter anderem immer dann straffrei, wenn die werdende Mutter an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilnimmt. Ein Kompromiss aber immerhin.
Zu oft klärt noch die Justiz offene ethische Fragen und treibt den Gesetzgeber damit vor sich her. Sowohl die Urteile des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe als auch zur PID aus diesem Jahr sind dafür beispielhaft. Einem verantwortungsvollen Umgang mit brisanten ethischen Themen entspricht das nicht. Es ist notwendig, dass das Parlament den ganzen Themenkomplex Fortpflanzungsmedizin schnell couragiert angeht – mit welchem Ergebnis auch immer, und Rechtssicherheit schafft. Das wäre eine wirkliche Sternstunde.
Katja Wilke arbeitet als freie Journalistin und Rechtsanwältin in Berlin. Sie schreibt für Tages- und Wochenzeitungen sowie Magazine über Rechtspolitik und Wirtschaftsrecht. Sie arbeitete zuvor als Redakteurin für die Financial Times Deutschland. Das Volontariat absolvierte sie an der Georg-von-Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten in Düsseldorf.
Bald entscheidet voraussichtlich der Bundestag über die Frage. Genau wie bei anderen Ethikthemen in der Vergangenheit werden die Abgeordneten eine Gewissensentscheidung fällen und sich keinem Fraktionszwang beugen müssen. Dass das angemessen ist, zeigt die hauchdünne Mehrheit, die die Verbotsbefürworter in der CDU erlangten. Nicht mal die Volkspartei mit dem C im Namen konnte sich zu einem deutlichen Nein durchringen.
Die katholische Kirche will ein Totalverbot, das aber in einer pluralistischen Gesellschaft eines säkularen Staates nicht mehrheitsfähig wäre. Denn längst nicht alle Christen sind für ein striktes Verbot. Die Evangelische Kirche in Deutschland schwankt. Eine streng begrenzte Zulassung der Methode scheint dort vielen ein gangbarer Weg, weil sie mit Erbkrankheiten belasteten Paaren möglicherweise die Fortpflanzung erleichtert.
Was christlich ist, darauf geben also derzeit nicht einmal die Kirchen eindeutige Antworten. Die Positionen in der Gesellschaft gehen weit auseinander, genau wie bei den anderen wichtigen ethischen Fragen, mit denen sich Abgeordnete in den vergangenen Jahren beschäftigen mussten – von der Spätabtreibung über Stammzellenforschung und Organspende bis hin zu Patientenverfügung und Sterbehilfe.
Auch deswegen darf sich der Gesetzgeber nicht damit zufrieden geben, lediglich die PID zu regeln. Nimmt man die ebenfalls umstrittene Eizellenspende oder auch die Leihmutterschaft hinzu, wäre eine umfassende Neuregelung der Fortpflanzungsmedizin sinnvoll. Deren Möglichkeiten sind in den vergangenen Jahren vorangeschritten. Das geltende Embryonenschutzgesetz stammt aber aus dem Jahr 1990 und ist eines der strengsten seiner Art weltweit. Ethische Fragen, die heute vielleicht anders beurteilt werden als vor zwanzig Jahren, müssen also neu diskutiert werden.
Doch die großen Parteien schrecken vor einer solchen Reform zurück. Den Komplex neu zu regeln, ist hoch kompliziert und kaum möglich, ohne unerträgliche Wertungswidersprüche in Kauf zu nehmen. Befürworter der PID nennen schon jetzt gerne ein Beispiel: Der Embryo in der Petrischale sei besser geschützt als der Fötus im Mutterbauch. Womöglich muss auch erneut die Frage diskutiert werden, wann das menschliche Leben beginnt. Mit der Befruchtung der Einzelle? Oder erst, wenn sie sich in der Gebärmutter eingenistet hat?
Impulse für die anstehenden Reformen könnte die gesetzliche Regelung bei der Abtreibung geben: Der Schwangerschaftsabbruch ist zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber bis zum dritten Monat unter anderem immer dann straffrei, wenn die werdende Mutter an einer Schwangerschaftskonfliktberatung teilnimmt. Ein Kompromiss aber immerhin.
Zu oft klärt noch die Justiz offene ethische Fragen und treibt den Gesetzgeber damit vor sich her. Sowohl die Urteile des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe als auch zur PID aus diesem Jahr sind dafür beispielhaft. Einem verantwortungsvollen Umgang mit brisanten ethischen Themen entspricht das nicht. Es ist notwendig, dass das Parlament den ganzen Themenkomplex Fortpflanzungsmedizin schnell couragiert angeht – mit welchem Ergebnis auch immer, und Rechtssicherheit schafft. Das wäre eine wirkliche Sternstunde.
Katja Wilke arbeitet als freie Journalistin und Rechtsanwältin in Berlin. Sie schreibt für Tages- und Wochenzeitungen sowie Magazine über Rechtspolitik und Wirtschaftsrecht. Sie arbeitete zuvor als Redakteurin für die Financial Times Deutschland. Das Volontariat absolvierte sie an der Georg-von-Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten in Düsseldorf.