Milliarden für Konzerne

Wie der Kohlekompromiss ohne Not verteuert wurde

07:16 Minuten
Kohlewagons vor einer Fabrik mit dem Werbeslogan: "Ruhrkohle, Sichere Energie". Bonn, 1979.
Kohle, das war einmal. Die neue Regierung will schnell vor allem auf erneuerbare Energien setzen. So einfach wird das aber wohl gar nicht. © picture alliance / photothek / Thomas Imo
Von Nicolas Morgenroth · 06.12.2021
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Bis 2038 will Deutschland aus der Kohleverbrennung aussteigen, dafür erhalten Unternehmen 4,35 Milliarden Euro Entschädigung. Das ist vertraglich festgeschrieben. Für die neue Regierung und das Klima heißt das nichts Gutes.
Berlin, Januar 2019. Vor dem blauen Hintergrund der Bundespressekonferenz sitzt der Vorsitzende der Kohlekommission Ronald Pofalla. In der Nacht hatte die Kommission den Kohleausstieg in Deutschland bis 2038 beschlossen.
„Damit hat die Kommission den Auftrag erfüllt. Und wir können sagen, dass das Ergebnis, das wir erzielt haben, ein historischer Kraftakt war.“
Doch die Aushandlungen waren nicht vorbei, einige Details blieben offen. Fabian Flues ist zuständig für Handels- und Investitionspolitik bei der Nichtregierungsorganisation PowerShift. Er erinnert sich an die Ausstiegsverhandlungen.
Aus zwei Gründen haben die mich überrascht oder auch schockiert. Zum einen war da sicherlich der Ausstiegspunkt, dass Kohleverbrennung bis 2038 in Deutschland laufen sollte. Das zweite waren die hohen Entschädigungen, die vor allem an die Braunkohlebetreiber bezahlt werden sollen.“

4,35 Milliarden Euro Entschädigung

Ein Jahr nach dem Kommissionsbeschluss verkündete die Bundesregierung, den Kohleunternehmen RWE und LEAG zusammen 4,35 Milliarden Euro Entschädigung zu zahlen. Verschiedene Gutachten kritisierten die Summe. Sie sei viel zu hoch. Auch die EU-Kommission leitete ein Prüfverfahren wegen unzulässiger Beihilfe ein. RWE erklärte hingegen: Die Summe sei nicht ausreichend, um den entstehenden Schaden gutzumachen.
Bis heute ist nicht klar, wie die 4,35 Milliarden genau zustande kamen. Greenpeace klagte zwar und bekam Zugriff auf die offiziell zugrunde gelegte Berechnungsformel. Laut der Umweltorganisation rechtfertige diese allerdings nur einen Bruchteil der Entschädigung. Wie erklären sich die restlichen vier Milliarden Euro?
„Als die Entwürfe der Verträge zwischen Bundesregierung und Kohlebetreibern zum ersten Mal bekannt wurden, da bin ich sehr hellhörig geworden, denn da ging es auf einmal in diesen Verträgen auch ganz konkret um den Energiechartavertrag. Und deshalb haben wir eine Anfrage an das Bundeswirtschaftsministerium gestellt zu Dokumenten, die im Zusammenhang stehen zwischen dem Kohleausstieg und dem Energiechartavertrag.“

Warum diese hohe Entschädigung?

Fabian Flues von PowerShift ist auf der Suche nach weiteren Belegen für ein inzwischen offenes Geheimnis: Mit den hohen Entschädigungen wollte die Bundesregierung verhindern, dass die Kohleunternehmen Klagen vor internationalen Schiedsgerichten einreichen; auf potenziell weit höhere Summen. Möglich sind solche Klagen durch ein Handelsabkommen von mehr als 50 Staaten, das ausländische Investitionen im Energiebereich schützen soll: der Energiechartavertrag.
Und tatsächlich: In einer Mail vom Oktober 2019 warnt das Wirtschaftsministerium davor, den Kohleausstieg allein per Gesetz anzuordnen. Stattdessen handelt die Bundesregierung zusätzlich einen Vertrag direkt mit den Betreibern aus, indem diese auf Klagen vor internationalen Schiedsgerichten verzichten. Mit Erfolg. Im Februar 2021 wird der Vertrag samt Klageverzicht von den Unternehmen unterzeichnet. Doch das kommt mit einem Preis, sagt Fabian Flues.
„Dadurch, dass ein Vertrag ausverhandelt wurde zwischen den Braunkohlebetreibern und der Bundesregierung, hieß das, dass zwei Parteien am Tisch saßen und die genauen Einzelheiten des Kohleausstiegs untereinander verhandelt haben. Das heißt, alle anderen Interessensgruppen und die allgemeine öffentliche Debatte waren von diesen Verhandlungen ausgeschlossen. Das hat natürlich denjenigen, die mit am Tisch saßen, sehr viel Verhandlungsmacht gegeben.“

Die neue Regierung kann nicht so, wie sie will

Im Ergebnis heißt das: Die neue Regierung ist an den Vertrag gebunden, der einen Ausstieg frühestens 2035 vorsieht. Um den Kohleausstieg im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen auf 2030 vorzuziehen, kann die Ampelkoalition nur Marktanreize setzen. Oder muss über weitere Entschädigungszahlungen verhandeln. Das Kohleunternehmen LEAG hat gegenüber der neuen Regierung bereits Vertragstreue angemahnt.

Ja, Deutschland hat das Geld, um die Investoren zu bezahlen. Aber der Klimawandel ist global. Und andere Länder haben nicht diese Mengen an Cash herumliegen, um Investoren auszubezahlen. Indonesien muss seine Kohlekraftwerke abschalten können, Indien muss seine Kraftwerke abschalten können, Vietnam … All diese Länder.“

Kyla Tienhaara ist Wirtschafts- und Umweltprofessorin an der Queen’s University in Kanada. Sie meint: Die Schiedsgerichtsklauseln in internationalen Handelsabkommen behindern die globale Energiewende. In der Forschungsliteratur wird das „regulatory chill“ genannt. Auf Deutsch etwa: regulatorische Kälte.

Klimapolitik erfordert einen massiven Wandel des Energiesystems. Viele Kapitalanlagen werden stranden. Sie werden an Wert verlieren. Kohlekraftwerke, Ölfelder, all diese Dinge werden an Wert verlieren, wenn Regierungen aus fossilen Energieträgern aussteigen. Und Investoren werden Entschädigungen verlangen. Und solange sie diese Entschädigungen vor internationalen Schiedsgerichten einklagen können, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Ausstieg nicht vorangeht. Oder dass die Regierungen sehr viel mehr bezahlen müssen.“

Die Zeit drängt

Auch die Europäische Union hat das Problem erkannt. Seit 2019 versucht sie, den Energiechartavertrag zu reformieren und den Schutz für fossile Investitionen darin abzuschwächen. Doch für eine solche Reform müssen alle 55 Vertragsstaaten zustimmen. Eine Einigung ist nicht in Sicht, wie diplomatische Korrespondenz von Anfang November zeigt.
Frankreich und Spanien haben deswegen eine andere Möglichkeit ins Spiel gebracht: Die EU-Länder könnten gemeinsam aus dem Energiechartavertrag aussteigen. Die Ampelkoalition will hingegen am Reformprozess festhalten. Doch die Zeit drängt, fürchtet Fabian Flues. Denn noch immer wird in neue fossile Energieanlagen investiert.
Vor allem, wenn wir einen beschleunigten Gasausstieg bekommen sollen, jetzt aber noch große Pipelines gebaut werden mit einer Erwartung, die auf 40 Jahre betreiben zu können, dann könnte es da sehr leicht zu solchen Klagen kommen. Und genau das gleiche Szenario könnte man sich auch bei Flüssiggasterminals vorstellen, die ja derzeit an der Nordsee gebaut werden sollen.“

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