Windkraft contra Vogelschutz in Vorpommern

Warum werden immer mehr Vogelhorste zerstört?

Ein Seeadler (lat. Haliaeetus albicilla) fliegt am 12.10.2012 am Breiten Luzin, einem See im Naturpark "Feldberger Seenlandschaft" in Feldberg (Mecklenburg-Vorpommern).
Seeadler im Naturpark Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern. © dpa / Patrick Pleul
Von Silke Hasselmann |
41 Greifvogelhorste sind in den zwei Jahren allein im Landkreis Vorpommern-Greifswald zerstört worden. Allesamt in Gebieten, die für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen sind. Wer und was steckt dahinter?
Im Auto unterwegs mit Dietmar Weier über Stock und Stein. Und das im wahrsten Wortsinne. Denn der Sachgebietsleiter Naturschutz im Landkreisamt VG will mir etwas zeigen, und dafür müssen wir sein Anklamer Büro verlassen. Eine Viertelstunde später halten wir auf einem Acker.
"Wir befinden uns in der Nähe von Blesewitz, also südwestlich von Anklam, in einer recht reich strukturierten Gegend von Feldgehölzen, Grünland und Offenland allgemein. Und es ist schon richtig: Wir befinden uns am Rand eines Windeignungsgebietes."

Betroffen sind Schwarzmilan, Mäusebussard und Rotmilan

Herr Weier zeigt mir auf einer Luftbildaufnahme, wo genau wir stehen und erklärt mir dann, was die zwölf gelben Punkte bedeuten.
"Auf dem Luftbildauszug sind die kartierten Greifvogelhorste in der Umgebung gekennzeichnet. Das sind mehrere Schwarzmilan-Horste, Mäusebussard-Nester und auch Rotmilan-Horste. Einige von denen sind in den letzten beiden Jahren wiederholt verschwunden. Das heißt, hier sind Horstbäume beseitigt worden oder auch Horste aus dem Baum herausgesägt worden."
Leider liegt für dieses Bild keine Bildbeschreibung vor
Die gelben Punkte auf der Karte markieren verschwundene Horstbäume und herausgesägte Horste.© Deutschlandradio / Silke Hasselmann
Allein der Landkreis Vorpommern-Greifswald registrierte in den letzten zwei Jahren insgesamt 41 verschwundene Greifvogelhorste - alle in sogenannten Windeignungsgebieten. Weiers Behörde erstattete stets Anzeige gegen unbekannt. Bislang ohne Erfolg. Dabei sei klar: Vom Winde verweht wurde keine dieser Brutstätten. Hier war Menschenhand am Werk.

Artenschutzauflagen sind schlecht fürs Windkraftgeschäft

Die weitverbreitete Vermutung lautet, dass Windmüller dahinter stecken könnten oder die Eigentümer jener Ackerflächen, auf denen Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Den einen winken staatlich gesicherte Einspeisevergütungen, den anderen satte Pachteinnahmen. Windeignungsgebiete ohne Artenschutzauflagen sind da Gold wert.
Doch Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel (SPD) winkt ab. Der bekennende Windkraftanhänger, dem auch jene Behörde untersteht, die die Landesraumentwicklung plant und dabei ein Windeignungsgebiet nach dem anderen ausweist, sieht in dieser Überlegung viel Verschwörungstheorie. Zumindest, so Pegel, würde ein solches Tatmotiv von Dummheit zeugen.
"Da, wo Vogelhorste... oft wird ja der ganze Baum gefällt wird oder nur der Vogelhorst verschwindet, ist für jeden, der kundig ist in dem Thema, klar, dass der Bestandsschutz bleibt, weil es nicht darauf ankommt, ob ein Nest da ist oder ein Vogel brütet. Sondern all diese Nistplätze haben nachlaufende Schutzzeiträume: fünf Jahre, sieben Jahre, zum Teil zehn Jahre und länger. Und da kann man nun lange diskutieren, ob Grundstückseigentümer nun besonders dusselig sind oder man auch einen schlechten Leumund auf die Windkraft werfen will."

Hilft eine Verlängerung der Schutzfristen?

Doch wäre es wirklich so dusselig? Nicht in jedem Fall, sagt Ralf Borschke, in der Landtagsfraktion "Bürger für Mecklenburg-Vorpommern" zuständig für Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz. Borschke kommt aus dem Nachbarkreis Vorpommern-Rügen, wo es ähnliche Vorfälle gibt:
"Wir haben einen Antrag gestellt die Fristen zu verlängern, um den Reiz wegzunehmen, hier tätig zu werden. Wenn Sie zum Beispiel gucken: Wie lange dauert das mitunter, einen Windpark zu genehmigen? Da sind sechs Jahre um! Da lohnt sich das, den Horst zu beseitigen."
Weil sich die menschengemachten Zerstörungen von Greifvogelhorsten häufen, müsse man im Grund sogar weitergehen.
"Man müsste so radikal sein und sagen: Wird in einem Windeignungsgebiet ein Horst zerstört, darf da überhaupt nicht mehr gebaut werden! Dann lohnt es sich nicht. Dann wird keiner auf die Idee kommen zu sagen: Ich hau jetzt mal den Baum um mit dem Horst. Das wäre eine vernünftige Lösung."
Vielleicht aber auch eine Einladung zum Missbrauch, etwa durch Leute, die Windkraftanlagen in besagtem Gebiet um jeden Preis verhindern möchten? Ralf Borschke stutzt: So habe er das noch gar nicht gesehen. Aber da hätte man natürlich gemeinsam mit den Ausschusskollegen von SPD, CDU, AfD und LINKE nach der besten Lösung suchen können. Das Problem:
"Es gab eine durchgehende ablehnende Front."
Windkraftanlage in Vorpommern-Greifswald.
Windkraftanlage in Vorpommern-Greifswald.© Deutschlandradio / Silke Hasselmann
Zurück auf dem Acker am Rand des Windeignungsgebietes Blesewitz bei Anklam. Der Bereichsleiter im Kreisnaturschutzamt von Vorpommern-Greifswald erklärt mir, dass die Raumplaner vom Land nur dort Windeignungsgebiete ausweisen können, wo ein Mindestabstand von zwei Kilometern zum nächstgelegenen Seeadler-Horst und von drei Kilometern zu einem Schreiadler-Brutwald eingehalten wird.

Strenge Genehmigungsverfahren bis zum Windpark

Das freilich wäre nur der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem Windpark. Denn wer neue Anlagen errichten oder alte durch größere ersetzen will, muss ein noch strengeres Genehmigungsverfahren durchlaufen. Dietmar Weier und Kollegen müssen dann z.B. bei jeder einzelnen Windmühle prüfen, ob sie die vorgeschriebenen Mindestabstände zu Biotopen, aber auch zu Horsten von Rotmilan, Bussard, Schwarzmilan einhält.
"Mit Sicherheit würde die Planung des Windeignungsgebietes durch diese Greifvogelhorste beeinflusst werden. Denn es gibt für einige Tabubereiche, wo dann keine Anlagen entstehen könnten. Und es gibt Zonen, wo zumindest sogenannte Lenkungsmaßnahmen erforderlich wären, um die Greifvögel, die dann noch durch den Windpark fliegen könnten, abzulenken durch hochattraktive Nahrungsangebote."
Und zwar in der Nähe des Horstes, aber weg von den bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen. Alles kein billiger Spaß für Windmüller und Landverpächter. Doch was die mutwillige Zerstörung von Greifvogelhorsten betrifft, so rät Herr Weier zu Vorsicht bei der Schuldzuweisung:
"Es können Taubenzüchter, Geflügelhalter sein, die meinen, es gibt Probleme, Verluste. Es kann durchaus sein, dass uns die Windeignungsgebiete besonders auffallen, weil hier Naturschutzverbände und auch sachkundige Personen besonders aktiv sind. Also es ist überhaupt kein Zusammenhang zur Windkraft bisher nachweisbar. Es gibt nur die Sachlage, dass wir erkennen: All diese Fälle, die wir bisher dokumentiert haben, haben in Windeignungsgebieten stattgefunden."
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