Xavier Naidoo darf als Antisemit bezeichnet werden
Der Popsänger Xavier Naidoo darf in einer Auseinandersetzung über seine Liedtexte doch als Antisemit bezeichnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verurteilung auf Unterlassung aufgehoben. Das Oberlandesgericht Nürnberg habe im Urteil gegen eine Referentin die Tragweite der Meinungsfreiheit unzureichend berücksichtigt. Naidoo einen besonderen Schutz zuzusprechen, weil er von der Zustimmung seines Publikums abhängig sei, "hieße, Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen". Eine Diskussion über seine Ansichten müsse möglich sein. Im Rahmen eines Fachvortrags zum Thema Reichsbürger hatte eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung Naidoo 2017 unter anderem als Antisemiten bezeichnet. Der Sänger verwende in seinen Liedern antisemitische Codes, dies sei "strukturell nachweisbar". Der Berliner "Tagesspiegel" schrieb am Mittwoch in seiner Online-Ausgabe, Naidoo gebe inzwischen auf seinem Kanal im Messengerdienst Telegram offen antisemitische Äußerungen von sich. So habe er dort behauptet, "Lügen, Hochverrat, Bestechung und Erpressung" lägen in der "Art und Lebensweise der Juden". Auch seien "ziemlich viele Juden in diesen Kinderschänder-Dreck verwickelt", zitierte der "Tagesspiegel" aus Naidoos Telegram-Kanal.