Youtube kann bei Urheberrechts-Verletzungen schadenersatzpflichtig sein

Youtube und die Plattform Upload müssen unter bestimmten Bedingungen Schadenersatz für Verletzungen des Urheberrechts leisten - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals festgestellt. Dies kann auch gelten, wenn die Urheberrechts-Verletzungen von Dritten begangen wurden. Die Betreiber können grundsätzlich auch zur Auskunft verpflichtet werden, wer die Rechtsverletzungen begangen hat, erklärte der BGH am Donnerstag. Voraussetzung für die Haftung ist allerdings, dass die Plattform-Inhaber nicht gegen Urheberrechts-Verletzungen vorgegangen sind oder nicht rechtzeitig tätig wurden, als sie von illegalen Einstellungen erfuhren. Eine Haftung tritt auch ein, wenn das Unternehmen etwa durch Geldzahlungen Anreize schafft, dass Nutzer illegal Musik oder Videos einstellen. Der BGH traf in den sieben ihm vorliegenden Fällen aber keine endgültige Entscheidung über die Haftung von Youtube beziehungsweise Upload, weil noch Feststellungen fehlen. Geklagt hatten unter anderen Constantin Film, Sony Music und die Verwertungsgesellschaft Gema. Der seit Jahren andauernde Streit geht nun in eine neue Runde.