YouTube-Urteil ist "kein Befreiungsschlag" für Urheber
In der Debatte um den Schutz des Urheberrechts im Internet sieht der Justiziar des Verbandes Unabhängiger Musikunternehmen, Reinher Karl, die Politik am Zuge. Google müsse durch den Gesetzgeber dazu gebracht werden, seinen Service so zu betreiben, dass "insgesamt die Interessen gerecht ausgeglichen werden können".
Karl sagte, das Urteil des Hamburger Landgerichts zum Rechtsstreit zwischen der Google-Videoplattform YouTube und der Verwertungsgesellschaft Gema biete keinen Befreiungsschlag, denn ein Urteil sei immer eine Einzelfallentscheidung. "Die Politik muss unbedingt tätig werden", forderte der Anwalt.
"Der Streit besteht darin, dass Google sich weigert, mit der GEMA in ein Schiedsstellenverfahren einzutreten". Google könne jederzeit für YouTube die nötigen Lizenzen von der GEMA erwerben.
Es sei längst überfällig, das aus dem Jahr 1997 stammende Telemediengesetz dahingehend zu ändern, dass "eigene Inhalte auch solche sind, mit denen Provider ein wesentliches Geschäftsmodell betreiben". Dann, so Karl, müsste Google mit der GEMA verhandeln: "Die GEMA hat ein meines Erachtens berechtigtes Interesse, von Google Mindestvergütungen zu verlangen". Mit "flankierenden Maßnahmen des Gesetzgebers" könne Google in Zukunft dazu gebracht werden, seinen Service so zu betreiben, dass "insgesamt die Interessen gerecht ausgeglichen werden können".
Zu dem heutigen Hamburger Urteil, das Google dazu verpflichtet, mehrere Musikvideos auf YouTube aus Urheberrechtsgründen zu sperren, sagte Karl: Offensichtlich unternehme Google zu wenig, damit Dritte nicht erneut die identischen Titel hochladen würden. Es gebe aber verschiedene technische Möglichkeiten, Filter einzusetzen. So finde man etwa kaum Pornografie auf YouTube: "Google filtert eh schon sehr stark, nur hier offensichtlich zu wenig".
Das vollständige Interview mit Reinher Karl können Sie bis zum 20. September 2012 in unserem Audio-on-Demand-Angebot als MP3-Audio hören.
"Der Streit besteht darin, dass Google sich weigert, mit der GEMA in ein Schiedsstellenverfahren einzutreten". Google könne jederzeit für YouTube die nötigen Lizenzen von der GEMA erwerben.
Es sei längst überfällig, das aus dem Jahr 1997 stammende Telemediengesetz dahingehend zu ändern, dass "eigene Inhalte auch solche sind, mit denen Provider ein wesentliches Geschäftsmodell betreiben". Dann, so Karl, müsste Google mit der GEMA verhandeln: "Die GEMA hat ein meines Erachtens berechtigtes Interesse, von Google Mindestvergütungen zu verlangen". Mit "flankierenden Maßnahmen des Gesetzgebers" könne Google in Zukunft dazu gebracht werden, seinen Service so zu betreiben, dass "insgesamt die Interessen gerecht ausgeglichen werden können".
Zu dem heutigen Hamburger Urteil, das Google dazu verpflichtet, mehrere Musikvideos auf YouTube aus Urheberrechtsgründen zu sperren, sagte Karl: Offensichtlich unternehme Google zu wenig, damit Dritte nicht erneut die identischen Titel hochladen würden. Es gebe aber verschiedene technische Möglichkeiten, Filter einzusetzen. So finde man etwa kaum Pornografie auf YouTube: "Google filtert eh schon sehr stark, nur hier offensichtlich zu wenig".
Das vollständige Interview mit Reinher Karl können Sie bis zum 20. September 2012 in unserem Audio-on-Demand-Angebot als MP3-Audio hören.