ZDF darf Fotos von entführtem Mädchen nicht mehr zeigen
Das ZDF darf in einem Beitrag über ein 1981 entführtes Kind nicht weiter Fotos sowie einen Brief des Mädchens zeigen und keinen Mitschnitt eines Telefonats verwenden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Anderenfalls drohe eine Haftstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. "Die Klägerin ist als damals minderjähriges Opfer einer schweren Straftat in ganz besonderem Maße schutzwürdig", heißt es in dem Urteil. Es bezieht sich auf den Beitrag "Entführte Kinder", der erstmals 2018 auf ZDFinfo ausgestrahlt wurde. Er zeichnet unter anderem den Entführungsfall Nina von Gallwitz nach. Die Bankierstochter war acht Jahre alt, als sie 1981 entführt wurde. Das ZDF hatte Fotos des Mädchens von der damaligen Suche sowie das Cover einer Illustrierten gezeigt. Der Sender erklärte, nach Auswertung der Urteilsgründe solle über das weitere Vorgehen redaktionell und juristisch entschieden werden.