Zukunftskongress Wolfsburg

Brauchen wir ein Strafrecht für Maschinen?

Smart home - im "Schlauen Zuhause" wird nahezu alles gesteuert über einen Computer
Smart home - im "Schlauen Zuhause" wird nahezu alles gesteuert über einen Computer © picture alliance / dpa / Uli Deck
Thomas Klindt im Gespräch mit Nana Brink |
Wer haftet eigentlich, wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall baut? Oder der Kühlschrank im Smart Home auf eigene Faust 200.000 Liter Milch bestellt? Juristisch werfe das eine Vielzahl von Problemen auf, meint der Industrieanwalt Thomas Klindt.
Je intelligenter und selbständiger Maschinen werden, desto mehr Fehler können sie machen. Und wer haftet dann - zum Beispiel wenn der Kühlschrank eigenständig 200.000 Liter Milch bestellt? Mit solchen Fragen beschäftigt sich derzeit der 15. Zukunftskongress des "2b AHEAD Think Tank" in Wolfsburg.
Die juristische Seite der Industrie 4.0 sei noch weitgehend ungeklärt, meint der Industrieanwalt Thomas Klindt:
"Es ist ein bisschen wie Topfschlagen, weil wir hier auch völliges Neuland betreten."

Strafe setzt schuldhaftes Handeln voraus

Das Strafrecht lebe seit der Antike von dem Gedanken, dass Strafbarkeit schuldhaftes Handeln voraussetzt. Aus diesem Grund würden auch Kinder nicht bestraft, weil man ihnen noch keine schuldhaftes Handeln zubillige. Auch bei Maschinen stelle sich diese Frage:
"Wir werden uns also sozusagen konzeptionell, auch beim selbstfahrenden Auto zum Beispiel mit der Frage beschäftigen müssen: Geht da eine Strafe? Und wenn wir strafen wollen, was müssen wir dafür eigentlich erst mal strukturell schaffen? Sollen wir den Programmierer hinter dem Gerät bestrafen, ist das eine ernsthafte Alternative? Zumal dann ja wohl keiner mehr programmieren wird. Also, wir sind da in diesen Gedanken wirklich noch sehr am Anfang."

Das Interview im Wortlaut:
Nana Brink: Er nennt sich eine der innovativsten Denkfabriken, der 2b AHEAD ThinkTank. Ich übersetze das mal ganz altmodisch mit "wir haben die Nase vorn". Haben sie vielleicht auch, zumindest mit ihrem Zukunftskongress, der nun schon zum 15. Mal stattfindet, diesmal in Wolfsburg, immerhin unter der Schirmherrschaft des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, und der sich den drängenden Fragen der Industrie 4.0 stellt, also der digitalen Revolution.
Diesmal geht es unter anderem auch um die Bedürfnisse der Kunden, also unsere Bedürfnisse, und – das fanden wir besonders spannend – um die Frage, ob auch das Recht schon auf 4.0-Niveau ist. Thomas Klindt ist Industrieanwalt, lehrt unter anderem Europäisches Produkt- und Technikrecht an der Universität in Kassel und Bayreuth und beschäftigt sich genau mit dieser Frage, wie denn eine Industrie 4.0 juristisch aussehen soll. Schönen guten Morgen erst mal!
Thomas Klindt: Guten Morgen, Frau Brink, ich grüße Sie!

Kann ein Kühlschrank Verträge schließen?

Brink: Ich würde gerne erst mal an einem Beispiel verstehen wollen, wo genau die Probleme liegen!
Klindt: Na ja, also, es gibt eine Vielzahl von Problemen. Und wir können ja vielleicht mal ein triviales, weil kundeninteressantes Beispiel nehmen: Der Kühlschrank, der seine Füllmengen überwacht, programmiert ist darauf zu identifizieren, ob die Milch ausgeht, ob noch genügend Butter da ist, und dann automatisch an irgendeine Bestellorganisation meldet, das nachzuliefern sei, das kann man sich für – in Anführungszeichen – bequeme Menschen vorstellen, das kann man sich aber auch in der Altenversorgung sehr praktikabel vorstellen, und dahin geht ja auch der Weg des Smart Homes, dass die Geräte intelligenter werden und die Intelligenz sich auch in Bestellvorgängen äußern soll.
Wo liegt das Problem? Wir wissen es noch gar nicht, ob diese Verträge Verträge sind im rechtlichen Sinne, wie wir es bisher kennen. Bestellen da wirklich Maschinen? Ist das ein gültiger Vertrag? Ist er sogar dann gültig, wenn der Kühlschrank 200.000 Liter Milch bestellt? Wo ist dann noch der Mensch, der den Vertrag akzeptiert? Das wissen wir noch nicht wirklich.
Brink: Wie wird denn im Moment mit dieser Grauzone umgegangen, wenn was schiefläuft? Also, wenn da jetzt zum Beispiel 100 Paletten Milch vor meiner Haustür stehen?
Klindt: Die Technik ist noch im privaten Bereich eher am Anfang. Es gibt Vorläufe, die sind auch technisch sehr etabliert, nehmen Sie den Hochfrequenzhandel an der Börse, wo ja täglich Algorithmen detektieren, welche Kursbewegungen es gibt, und dann entscheiden, ob sie jetzt kaufen oder abstoßen. Das gilt millionenfach pro Stunde und da behelfen sich wir Menschen derzeit noch damit, dass im Grunde am Abend jemand die gesamten Bestellvorgänge des Tages nachträglich genehmigt.
Als Jurist müsste ich das Wort genehmigt allerdings in Anführungszeichen setzen, denn seit dem römischen Recht leben wir mit der Idee, dass man eine Willenserklärung genehmigen kann und nicht technische Erklärungen. Wir machen uns im Grunde technische Entscheidungen nachträglich zu eigen. Das kann man da so machen, aber das ist natürlich keine tragfähige Lösung für eine Zivilgesellschaft allerorten.

Strafe für den Kühlschrank? Abschalten!

Brink: Wie muss ich mir das vorstellen, wird das dann irgendwie alles ausgedruckt und jemand unterschreibt das oder wie?
Klindt: In der Tat. Es wird nicht mehr haptisch ausgedruckt, aber es gibt im Grunde einen optischen Kontrollvorgang und der wird dann im Nachhinein durchgewunken.
Brink: Nun beschäftigen Sie sich ja genau mit dieser Grauzone, mit diesem Strafrecht. Wie muss denn dann so ein Strafrecht aussehen, das diesen Herausforderungen gerecht wird? Auch wenn wir erst am Anfang sind, muss man doch darüber nachdenken!
Klindt: Ja, wir denken auch alle darüber nach, aber man muss ehrlicherweise sagen, es ist ein bisschen wie Topfschlagen, weil wir hier auch völliges Neuland betreten. Strafrecht, auch das lebt also seit den römischen und germanischen Zeiten von dem Urgedanken, dass Menschen sich etwas zuschulden kommen lassen können, Menschen machen sich strafbar, weil sie schuldhaft handeln. Und das wird dann pönalisiert. Deswegen können zum Beispiel auch kleine Kinder nicht bestraft werden, weil wir ihnen noch gar nicht zubilligen, dass sie ein Schuldgefühl haben können.
Da stelle ich natürlich die ganz fast philosophische, konzeptionelle Frage: Wie machen wir das bei Maschinen? Wir können einen Kühlschrank bestrafen, indem wir ihn abschalten, aber das ist ja lächerlich. Wir werden uns also sozusagen konzeptionell, auch beim selbstfahrenden Auto zum Beispiel mit der Frage beschäftigen müssen: Geht da eine Strafe? Und wenn wir strafen wollen, was müssen wir dafür eigentlich erst mal strukturell schaffen? Sollen wir den Programmierer hinter dem Gerät bestrafen, ist das eine ernsthafte Alternative? Zumal dann ja wohl keiner mehr programmieren wird. Also, wir sind da in diesen Gedanken wirklich noch sehr am Anfang.
Brink: Herzlichen Dank! Der Rechtsanwalt Thomas Klindt, schönen Dank für das Gespräch! Und all diese Fragen, die werden heute beim 15. Zukunftskongress des 2b AHEAD ThinkTanks in Wolfsburg auch verhandelt.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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